Informationen zum Verpackungsgesetz (VerpackG)
Als Erstinverkehrbringer von mit Ware befüllten Verkaufsverpackungen sind wir gemäß dem deutschen Verpackungsgesetz (VerpackG) verpflichtet, unsere Verpackungen an einem dualen System zu beteiligen und die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.
Wir sind ordnungsgemäß im Verpackungsregister LUCID registriert und erfüllen unsere Verpflichtungen zur Systembeteiligung sowie zur ordnungsgemäßen Entsorgung und Verwertung der von uns in Verkehr gebrachten Verpackungen.
Mit dieser gesetzlichen Regelung wird sichergestellt, dass Verpackungsabfälle umweltgerecht gesammelt, recycelt und verwertet werden. So leisten wir unseren Beitrag zum Umwelt- und Ressourcenschutz.
Sollten Sie Fragen zum Verpackungsgesetz oder zu unseren Verpackungen haben, sprechen Sie uns gerne an.


